Cannabislegalisierung in Deutschland ab 1. April 2024
“Legalize it!” Jahrzehnte lang hofften und forderten Konsumenten in Deutschland auf eine legale Cannabisfreigabe – nun ist der lang ersehnte Zeitpunkt gekommen. Über die weitreichende Zäsur in der Drogenpolitik wurde bis zuletzt kontrovers diskutiert. Seit dem 1.4.2024 ist das begehrte Grün in der Bundesrepublik legal.
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Am 22. März 2024 wurde dieses Cannabisgesetz im Bundesrat beraten und gebilligt.
Das Gesetz beinhaltet, dass Konsumenten in Zukunft über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen beziehen können. Zusätzlich werden der Konsum und Besitz für Erwachsene mit Einschränkungen straffrei. Der Verkauf von Cannabis und Cannabisprodukten an Minderjährige wird härter bestraft.
Doch was bedeutet dies für uns in der Praxis? Hier die Fakten:
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Wo kannst Du als Konsument legal Cannabis erhalten?
- Abgesehen vom privaten Anbau ist die Abgabe vorerst ausschließlich über nicht gewinnorientierte Anbauvereinigungen oder Cannabis-Clubs möglich.
- Den Clubs ist die maximale Abgebe von 50 Gramm Cannabis im Monat pro Mitglied zum Eigenkonsum erlaubt.
- Finanziert wird der Anbau im Verein über Mitgliedsbeiträge, es gibt also keinen Verkauf in dem Sinne.
- Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft ist 18 Jahre, es sind maximal 500 Mitglieder pro Club erlaubt, deren Wohnort muss in Deutschland sein.
- Sind die Mitglieder unter 21 Jahre alt, erhalten diese maximal 30 Gramm pro Monat.
- Das abgegebene Cannabis darf einen THC-Gehalt von zehn Prozent nicht überschreiten.
- Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen.
- Es herrscht ein Werbeverbot.
- Die Clubs müssen einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.
- Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist untersagt.
- Der Konsum von Cannabis in den Anbauvereinigungen ist nicht erlaubt.
Ist das Dealen mit Cannabis erlaubt?
- Die Antwort ist ein klares NEIN.
- Das Dealen mit Cannabis bleibt auch nach der Gesetzesänderung strafbar, sowohl nach dem Erwachsenenstrafrecht als auch nach dem Jugendstrafrecht.
- Zum Schutz Minderjähriger wird sogar das Strafmaß erhöht. Als Beispiel: Der Verkauf oder die Abgabe von Cannabis an Heranwachsende wird bisher mit bis zu einem Jahr Freiheitsstraffe geahndet, dies wird auf mindestens zwei Jahre erhöht.
Kann ich Cannabis auch kommerziell kaufen?
- Nein, vorerst nicht.
- Die Bundesregierung wird dies im Rahmen einer zweiten Stufe gesetzlich festlegen. Derzeit laufen schon die Vorbereitungen dafür.
- Die Idee dabei ist der Verkauf in Apotheken und/oder in staatlich lizenzierten Geschäften. Dies soll in einem ersten Schritt innerhalb einiger Proberegionen erfolgen und ausgetestet werden.
- Die geplanten Projekte werden auf fünf Jahre befristet sein und werden wissenschaftlich begleitet.
Wie ist die Regelung in Bezug auf frühere Verurteilungen und laufende Verfahren?
- Zurückliegende Verurteilungen aufgrund des Besitzes oder Eigenanbaus bis zu 25 Gramm Cannabis oder bis zu drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
- Noch laufende Straf- und Ermittlungsverfahren zu dem Thema werden eingestellt.
Welche Maßnahmen wird es speziell zum Schutz von Jugendlichen geben?
- Die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen (Clubs) erfolgt ausschließlich an erwachsene Mitglieder und nur zum Eigenbedarf.
- Die Abgabe erfolgt unter strikter Alterskontrolle.
- Begrenzung des THC-Gehaltes für Heranwachsende im Alter von 18 bis 21auf höchstens 10 Prozent bei Abgabe in Anbauvereinigungen. Es dürfen an Heranwachsende nur 30 Gramm pro Monat abgegeben werden.
- Ausbau bundesweiter Präventionsangebote
- Ausbau der Frühinterventionsmaßnahmen für konsumierende Jugendliche.
- Striktes Sponsoring- und Werbeverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen.
- Eindeutige Verpackungshinweise zu gesundheitlichen Risiken und konkrete Hinweise zu Beratungsstellen sowie Behandlungsstellen.
- Verbot der Platzierung von Anbaustellen im Abstand von weniger als 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kindergärten und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen. Dies gilt auch für Kinderspielplätze.
- Beschränkung des Konsums in der Öffentlichkeit:
Kein Konsum….
….in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren
….in Anbaueinrichtungen und in deren Sichtweite
….in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
….in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten.
….Die Sichtweite ist auf einen Abstand von 100 Metern definiert.
- Schutzmaßnahmen beim Eigenanbau durch Erwachsene sowie in Anbauvereinigungen sind verpflichtend, um die Erreichbarkeit für Kinder, Jugendliche und Dritte zu unterbinden,
- Strafen für den Verkauf oder die Überlassung von Cannabis oder Cannabisprodukten an Kinder oder Jugendliche.