THC im Straßenverkehr 2025

THC im Straßenverkehr – Gesetzeslage 2025

Wenn Du regelmäßig Cannabis konsumierst oder es einmal ausprobiert hast, solltest Du die aktuelle Gesetzeslage im Straßenverkehr genau kennen. Denn 2025 hat sich einiges geändert: Die THC-Grenzwerte wurden angepasst, und es gelten strengere Regeln, wenn Du ein Fahrzeug führst. Anders als früher geht es nicht mehr nur darum, ob Du akut konsumiert hast – auch Rückstände im Blut können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Behörden setzen vermehrt auf medizinisch gestützte Grenzwerte und auf realistische Einschätzungen der Fahrtüchtigkeit. Das heißt: Selbst wenn Du Dich fit fühlst, kann ein Bluttest etwas anderes aussagen.

In dieser Übersicht erfährst Du, welche Regeln jetzt gelten, wie Du Dich schützen kannst und was passiert, wenn Du doch in eine Kontrolle gerätst. So bist Du vorbereitet und bleibst sicher unterwegs.

 

Toleranzgrenzen 2025

 

Mit dem vom Bundestag am 6. Juni 2024 verabschiedeten und vom Bundesrat am 5. Juli 2024 gebilligten Gesetz für die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC -Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum im Straßenverkehr eingeführt.

Wie bei Alkohol gilt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht, und somit drohen in der Regel 250 Euro Buße bei Verstößen.

Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Alkohol und Cannabis gerecht zu werden, gilt für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.

Das Gesetz wurde am 21. August 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Regelungen sind seit dem 22. August 2024 in Kraft.

 

Regelungen für Cannabis-Patienten

Für Personen, die medizinisches Cannabis einnehmen, bedeutet ein nachweisbarer THC-Wert nicht automatisch, dass sie fahruntüchtig sind. Dennoch kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) in zwei Fällen angeordnet werden:

Anordnungsgrund Missbräuchliche Einnahme:

  • Wenn die Dosierung überschritten oder von der ärztlichen Verordnung abgewichen wird.

Anordnungsgrund Leistungsminderung:

  • Bei nachgewiesener Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit.

Neben diesen Regelungen für Patienten gelten für Fahranfänger noch strengere Vorgaben.

Mit diesen derzeit geltenden Gesetzesänderungen werden nach langem Hin und her seit der Teillegalisierung am 1. April 2024 Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen und speziell auch unter Berücksichtigung der besonderen Regelungen für Fahranfänger und junge Fahrer und Fahrerimmen vor Erreichen des 21. Lebensjahres ein maßgeblicher Beitrag zur Straßenverkehrssicherheit geleistet.

  • Die Bundesregierung hat sich dabei nach eigenen Angaben an den Empfehlungen einer interdisziplinären Expertengruppe orientiert. Diese geht davon aus, dass mit dem neuen 3,5-Nanogramm-Grenzwert eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit nahezu ausgeschlossen werden kann. Zudem sei der Rausch mit der Wirkung von 0,2 Promille Alkohol vergleichbar.
  • Schon mit der Legalisierung des Konsums von Cannabis am 1. April 2024 hat das BMDV unter dem Dach der Partnerallianz mehr Achtung Initiative die Kampagne „don’t drive high“ gestartet, durch welche die klare Botschaft an die Verkehrsteilnehmenden gesendet wird, Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme zu trennen.

 

Konsequenzen bei Verstößen – Geldstrafen und Punkte

Bis Ende März 2024 Jahres genügte der bloße Nachweis eines einzigen Nanogramms Tetrahydrocannabinols pro Milliliter im Blutserum, um größere Probleme mit dem Führerschein zu bekommen. Es drohten fachärztliche Pflichtgutachten oder eine kostspielige Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Bei Verstößen gegen das aktuell geltende Gesetz für Cannabis im Straßenverkehr musst Du mit folgenden Konsequenzen rechnen:

Wenn Du zum ersten Mal den neuen Grenzwert überschreitest, wird in der Regel mit 500 Euro Bußgeld sowie einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen müssen.

Im Wiederholungsfall erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 3.500 Euro

Bei Mischkonsum mit Alkohol beläuft sich die Strafe auf 1.000 Euro

Fahranfänger und unter 21-jährige sind von dem neuen Grenzwert ausgenommen – sie müssen weiterhin vollkommen abstinent bleiben, um ihren Führerschein nicht zu gefährden.

Bei schwereren Verstößen oder nachweisbarer Verkehrsgefährdung können Bußgelder auf bis zu 3.500 € steigen. Diese Staffelung soll härtere Maßnahmen bei gravierenden Fällen ermöglichen

 

Zusätzlich gilt während der Probezeit

Erster Verstoß: Probezeitverlängerung auf 4 Jahre, Aufbauseminar

Zweiter Verstoß: Verwarnung, Empfehlung zur MPU

Dritter Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis

Bis Ende März 2024 Jahres genügte der bloße Nachweis eines einzigen Nanogramms THC pro Milliliter im Blutserum, um größere Probleme mit dem Führerschein zu bekommen. Es drohten fachärztliche Pflichtgutachten oder eine kostspielige Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

 

Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit?

Fahren unter Cannabiseinfluß ist nicht per se eine Straftat. Doch wenn Du nach dem Kiffen Auto fährst, bewegst Du Dich auf dünnem Eis. Schon geringe Mengen im Blut können ernste Konsequenzen haben: Von Bußgeld bis Führerscheinentzug. Ob Du eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat begehst, hängt vom Einzelfall ab.

Wann ist THC Konsum in Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit?

  • Wenn Du mit einem THC-Wert von über 3,5 ng/ml Blutserum am Steuer erwischt wirst, gilt das als Ordnungswidrigkeit.
  • Du bekommst ein Bußgeld von 500 €, einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Beim Mischkonsum mit Alkohol steigt das Bußgeld auf 1.000 €, und die Sanktionen verschärfen sich bei Wiederholungstätern.

Straftatbestand: Fahren unter Cannabis mit konkreter Gefährdung (§ 315c StGB)

  • Ein besonders schwerwiegender Fall liegt immer dann vor, wenn Du als Fahrer unter Einfluss von Cannabis andere gefährdest.
  • Beispiele hierfür sind unter anderem riskantes Fahrverhalten, beinahe verursachte Unfälle oder gefährliche Überholmanöver.
  • Bei diesen Vergehen kann nach 315c StGB eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegen.
  • Auch hier ist die Strafe von der Schwere und den Umständen der Tat abhängig (Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren).
  • Begehst Du eine Straftat gemäß § 315c StGB kann das Gericht zusätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist, drei Punkte in Flensburg sowie eine MPU aussprechen.
  • Die Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte Dritter. Es geht also nicht ausschließlich um ein potenzielles Risiko, sondern um eine konkrete Gefährdung. Hier sind Zeugenaussagen, Unfalldokumentation oder Videoaufnahmen für den Nachweis von Relevanz.

 

MPU nach Cannabiskonsum – Das gilt 2025 in Deutschland

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann auch nach der Teillegalisierung von Cannabis angeordnet werden – und zwar unter bestimmten Voraussetzungen:

Wann droht eine MPU?

  • Wiederholter oder regelmäßiger Konsum: Wer häufig konsumiert und nicht zwischen Konsum und Fahren trennt, gilt als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs.
  • Auffälligkeit im Straßenverkehr: Wenn Du unter THC-Einfluss Auto fährst und dabei gegen Verkehrsregeln verstößt, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU verlangen.
  • THC-Grenzwert überschritten: Bereits ab 8 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum kann eine MPU angeordnet werden – je nach Bundesland und Einzelfall.
  • Mischkonsum mit Alkohol: Hier wird besonders streng geurteilt. Schon beim ersten Verstoß droht eine MPU.
  • Fehlendes Trennverhalten: Wer nicht zuverlässig zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme unterscheidet, muss mit einer MPU rechnen.

Verwaltungsrechtliche Maßnahmen: MPU und Entzug ohne Straftat

  • Unabhängig vom Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren kann eine Fahrerlaubnisbehörde ein Fahreignungsverfahren einleiten. Das geschieht in der Regel auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung. Der Grund ist: die Überprüfung, ob die betroffene Person weiterhin geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.
  • Die Behörde hat dabei die Option, sowohl auf medizinische Gutachten als auch auf psychologische Bewertungen zurückgreifen.
  • In vielen Fällen erfolgt die Anordnung einer medizinisch-psychologische Untersuchung, um die Fähigkeit zur Trennung von Konsum und Fahren oder den generellen Umgang mit dem Betäubungsmittel zu überprüfen.
  • Fällst Du bei dieser Untersuchung durch oder reichst sie nicht fristgerecht ein, kann Dir die Fahrerlaubnis auch ohne strafrechtliche Verurteilung entzogen werden.

 

Was hat sich 2025 geändert?

  • Kein genereller Abstinenznachweis mehr nötig: Künftig kann auch ein kontrollierter Konsum als akzeptabel gelten – sofern Du nachweisen kannst, dass Du nicht unter Einfluss fährst.
  • Neue Beurteilungskriterien: Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) überarbeitet aktuell die MPU-Richtlinien. Ab Herbst 2025 sollen psychosoziale Faktoren und Konsummuster stärker berücksichtigt werden.

Was solltest Du tun?

Wenn Du Cannabis konsumierst und Auto fährst, solltest Du:

  • Deinen Konsum dokumentieren und trennen
  • THC-Werte regelmäßig kontrollieren lassen
  • Im Zweifel eine freiwillige MPU-Beratung nutzen

 

THC Sucht und Straßenverkehr

Wann liegt eine Cannabisabhängigkeit vor?

Eine Sucht wird nicht allein durch einen positiven THC-Test festgestellt. Sie liegt vor, wenn Du regelmäßig konsumierst und dabei Kontrollverlust, Toleranzentwicklung oder Entzugserscheinungen zeigst. Die Diagnose erfolgt nach den Kriterien der ICD-11 oder DSM-5, meist durch Fachärzte oder Gutachter im Rahmen einer MPU.

Wie wird Sucht konkret nachgewiesen?

Die Behörden greifen auf verschiedene Verfahren zurück:

  • Laboranalysen: Mehrere positive THC-Befunde über längere Zeiträume (z. B. Haaranalysen)
  • Verhaltensmuster: Aussagen über Konsumhäufigkeit, fehlendes Trennverhalten
  • MPU-Gutachten: Psychologische Tests, Interviews und Konsummusteranalyse
  • Ärztliche Stellungnahmen: Einschätzung durch Fachärzte für Verkehrsmedizin

Wie erkennen Behörden ein Suchtverhalten?

Wenn Du bei einer Verkehrskontrolle auffällig wirst – etwa mit einem THC-Wert über 3,5 ng/ml Blutserum – prüfen die Behörden, ob Du regelmäßig konsumierst. Hinweise auf Sucht sind:

  • Wiederholte Verstöße
  • Keine Trennung von Konsum und Fahrt
  • Eigenangaben über täglichen Konsum
  • Fehlende Einsicht oder Verharmlosung

Konsequenzen bei nachgewiesener Abhängigkeit

Liegt eine Abhängigkeit vor, giltst Du als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs. Die Folge:

  • Führerscheinentzug
  • MPU mit Abstinenznachweis (meist 12 Monate)
  • Verpflichtende Therapie oder Beratung

 

Gibt es Unterschiede in den Bundesländern?

Es gibt seit der Gesetzesänderung zwar bundeseinheitliche Regeln, aber regionale Nuancen

in der Umsetzung und Kontrolle:

  • Polizeiliche Schwerpunktaktionen: Einige Länder wie Bremen oder Bayern führen häufiger Großkontrollen durch
  • MPU-Praxis: Die Anforderungen an medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) können sich regional unterscheiden, z. B. in der Häufigkeit der Anordnung oder der Bewertung von Konsummustern
  • Verwaltungsverfahren: Die Führerscheinstellen der Länder entscheiden teils unterschiedlich, ob bei einem einmaligen Verstoß bereits Zweifel an der Fahreignung bestehen

 

Sonderfall Fahrrad

Hier gibt es einen kurioser Unterschied: Für Fahrradfahrer gibt es keinen festgelegten THC-Grenzwert. Erst bei offensichtlicher Fahruntüchtigkeit greift das Strafrecht.